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Religionsfreiheit? Was kann das sein?

Wo man nun schon seit Wochen oder gar Monaten hinhört oder liest, das Wort, der Begriff taucht immer wieder, wenn nicht sogar immer öfter auf – Religionsfreiheit. Er scheint uns zunehmend wichtig, der Gründe gibt es viele, trotz aller Kirchenaustritte. Und schaut man über die Grenzen in die benachbarten europäischen Staaten, dann scheint es dort nicht anders zu sein. Aber was ist das eigentlich, was da in Artikel 4 unseres Grundgesetzes steht? Nun, da ist guter Rat teuer, oder aber man hört, was die Experten zu sagen haben.

Ganz besonders gut passt es dann doch , wenn man im Web einen Vortrag dazu hören kann, der im Rahmen des Exellenzcluster „Religion und Politik“ an der Universität Münster von Prof. Dr. Horst Dreier, renommierter Rechtswissenschaftler, gehalten wurde, der Gastprofessor an eben dieser Universität im letzten Herbst/Winter war. Die ganze Vortragsreihe hatte den Titel „Herausforderungen des säkularen Verfassungsstaates“. Der zweite Vortrag von ihm hieß „Eine kurze Verfassungsgeschichte der Religionsfreiheit in Deutschland“.

Einige Informationen dazu:  Der Rechtsphilosoph schildert „den langen Weg von den paradoxen Anfängen im Augsburger Religionsfrieden“ bis zur Garantie der Religions- und Weltanschauungsfreiheit im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Er arbeitet heraus, wie sich eine zentrale grundrechtliche Garantie, „die keineswegs weltweit verbrieft ist“, historisch herausgebildet hat. Der Wissenschaftler beschreibt innerchristliche Pluralisierungs- und sukzessive Ausweitungsprozesse bis zum „programmatischen Durchbruch“ in der Paulskirchenverfassung von 1848 und der politischen Realisierung in der Weimarer Reichsverfassung 1919. „Am Ende ist Religionsfreiheit nur noch eine säkulare Hülle‘“, so Horst Dreier, „denn Artikel 4 des Grundgesetzes schützt Gläubige, Atheisten und Gleichgültige gleichermaßen.“(aus der Webseite zur Vortragsreihe der Uni Münster)

Der Vortrag „Eine kurze Verfassungsgeschichte der Religionsfreiheit in Deutschland“ (52 Min.) hier zum Nachhören.

Die drei weiteren Vorträge des Wissenschaftlers finden Sie als Links unten auf der genannten Seite.

Und wem dies an Wissen noch nicht reicht bzw. das Thema ja auch von anderer Seite betrachtet sein will, etwa weil Religionsfreiheit immer auch meint, dass es eine Religionsvielfalt gibt, oder wenigstens mehr als eine, mag sich die Vorträge aus dem Winter 2012/13 anhören: die Ringvorlesung „Religiöse Vielfalt. Eine Herausforderung für Politik, Religion und Gesellschaft“ bietet ein breites Spektrum an Aspekten dazu wie etwa andere Religionen, andere Nationen, in historischer Zeit usw.

Der Link dahin Religiöse Vielfalt Eine Herausforderung für Politik, Religion und Gesellschaft

Ellen Salverius-Krökel

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